Der Notar – Amtsperson, Standardvertrag, Juristendeutsch?
„Der Notar“ ist ein gesetzter älterer Herr, der nur vorliest und den man besser nichts fragt? Da ich schon mit „älterer Herr“ nicht dienen kann, kann auch der Rest der Vorurteile weg.
Ich bin für Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner, der Ihnen zuhört, Ihnen die richtigen Fragen stellt und für Sie und Ihre Ziele und Bedürfnisse die passgenaue juristische Lösung entwickelt.
Gerade bei sehr persönlichen Angelegenheiten im Erb- und Familienrecht liegt es mir am Herzen, Sie bei der Erarbeitung Ihrer individuellen Gestaltung zu begleiten.
Sie haben nur eine ungefähre Vorstellung, wie z.B. Ihr Nachlass verteilt werden soll und wissen nicht genau, welche Regelungen nach Ihrem Tod sinnvoll umsetzbar sind? Lassen Sie uns gemeinsam nachdenken – denn jede Situation ist speziell – familiär und nach der individuellen Vermögensstruktur. Welche Regelungen sind ergänzend noch sinnvoll – Ehevertrag, Pflichtteilsverzicht, Schenkungen?
Ich erkläre Ihnen ausführlich Vor- und Nachteile der gegebenen Möglichkeiten und wir durchdenken gemeinsam Ihre persönliche Lösung. …und Fragen sind ausdrücklich erwünscht!
Meine Daten / Dr. Claudia Balzer
- Geboren in Fürth/Bayern
- Jurastudium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Referendariat im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth
- 1999-2005 Notarassessorin in Hilpoltstein, Ansbach und Nürnberg
- 2004 Promotion an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
- 2006 Ernennung zur Notarin in Nürnberg
- Das Notariat ist aus der Sozietät der Notare Dr. Uli Armbruster/Dieter Bensch hervorgegangen. Nachdem Herr Notar Dr. Armbruster im Jahr 2005 in Ruhestand ging, musste die Sozietät beendet werden, und ich wurde sodann mit Wirkung zum 1. März 2006 als Amtsnachfolgerin des Notars Dr. Uli Armbruster bestellt.
- Fremdsprache: Englisch